WIEDEREINGLIEDERUNG NACH LANGEM KRANKENSTAND
Was die Wiedereingliederungsteilzeit kann — und was der Betrieb selbst leisten muss. Stand: 29. September 2026
Nach einem langen Krankenstand entscheidet sich in den ersten Wochen, ob jemand dauerhaft zurückkommt oder ob der nächste Ausfall folgt. Österreich hat dafür ein Instrument, das gut gemacht ist und im Mittelstand trotzdem wenig genutzt wird: die Wiedereingliederungsteilzeit nach dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, kurz WIETZ.
WIE DIE WIEDEREINGLIEDERUNGSTEILZEIT FUNKTIONIERT
Voraussetzung ist ein ununterbrochener Krankenstand von mindestens sechs Wochen und ein Arbeitsverhältnis, das seit mindestens drei Monaten besteht. Die Wiedereingliederungsteilzeit muss innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Krankenstands beginnen — diese Frist wird in der Praxis am häufigsten übersehen.
Die Arbeitszeit wird um 25 bis 50 Prozent reduziert, mindestens jedoch auf zwölf Wochenstunden. Vereinbart wird sie für einen Monat bis sechs Monate; eine Verlängerung um bis zu drei weitere Monate ist möglich, wenn eine neuerliche arbeitsmedizinische Beurteilung vorliegt und der Krankenversicherungsträger zustimmt.
Bezahlt wird die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Zusätzlich kann beim zuständigen Krankenversicherungsträger Wiedereingliederungsgeld beantragt werden, das rund 60 Prozent der Bemessungsgrundlage ausmacht. Für den Betrieb heißt das: Sie zahlen die reduzierte Arbeitszeit, nicht die volle — der Ausgleich kommt aus der Krankenversicherung.
Zwei Punkte, die regelmäßig für Diskussionen sorgen: Die Vereinbarung ist freiwillig und braucht die Zustimmung beider Seiten — kein Betrieb ist verpflichtet, sie abzuschließen, aber eine Ablehnung sollte gut überlegt sein. Und während der Wiedereingliederungsteilzeit sind keine Überstunden zulässig. Wer das nicht einhält, gefährdet die gesamte Konstruktion.
Die Beratung und Begleitung läuft über fit2work. Der Dienst ist kostenlos, für Betriebe jeder Größe, und übernimmt die Abstimmung zwischen Arbeitsmedizin, Krankenversicherung und Betrieb. Wer das selbst organisieren will, kann es — es gibt nur keinen Grund dafür.
WAS DAS INSTRUMENT NICHT LEISTET
Es regelt Stunden. Es regelt nicht, was in diesen Stunden passiert. Genau dort scheitern Wiedereingliederungen im Alltag.
Der typische Verlauf: Jemand kommt mit 50 Prozent zurück, findet aber 100 Prozent seiner früheren Aufgaben vor, dazu den Rückstau aus der Abwesenheit. Formal ist alles korrekt, tatsächlich arbeitet die Person Vollzeit in halber Zeit — und die Rückkehr wird zur zweiten Überlastung.
Das zweite Muster: Aus Rücksicht wird zu wenig übertragen. Die Person sitzt in der reduzierten Zeit an Randaufgaben, verliert den Anschluss an das, was sie ausgemacht hat, und kommt zu dem Schluss, im Betrieb nicht mehr gebraucht zu werden. Auch das endet selten gut.
Zwischen diesen beiden Fehlern liegt die eigentliche Arbeit: Welche Aufgaben werden in welcher Reihenfolge zurückgegeben, wer übernimmt die übrigen in der Zwischenzeit verbindlich, und wann wird nachjustiert?
VIER DINGE, DIE VOR DEM ERSTEN TAG GEKLÄRT SEIN MÜSSEN
Erstens der Aufgabenzuschnitt, schriftlich: Was gehört in den nächsten sechs Wochen dazu, was ausdrücklich nicht.
Zweitens die Vertretung: Wer macht den Rest — und zwar namentlich, nicht „das Team".
Drittens die Kommunikation im Team: Was wird gesagt, was nicht? Die betroffene Person entscheidet über Gesundheitsinformationen, der Betrieb über die Arbeitsorganisation. Sagen Sie nichts über Diagnosen, aber sagen Sie klar, dass reduziert gearbeitet wird und wie lange. Schweigen erzeugt Gerüchte und Druck.
Viertens feste Zwischentermine: alle zwei bis drei Wochen ein kurzes Gespräch, in dem nachjustiert wird. Ohne diese Termine bemerkt niemand, dass die Stundenzahl stimmt und die Arbeitsmenge nicht.
WARUM SICH DER AUFWAND RECHNET
Eine gescheiterte Rückkehr kostet den nächsten Langzeitkrankenstand, häufig eine Kündigung und in jedem Fall die Nachbesetzung einer Position, deren Wissen mit dem Ausfall verschwunden ist. Gemessen daran ist ein halber Tag Planung vor dem ersten Arbeitstag die günstigste Maßnahme im ganzen Prozess.
Hinweis zum Stand: Regelungen nach WIETZ, Stand 29. September 2026. Fristen und Beträge ändern sich; prüfen Sie die Konditionen vor einer Vereinbarung bei fit2work oder Ihrem Krankenversicherungsträger nach. Eine Übersicht über kostenlose Beratungsangebote finden Sie auf der Seite Förderungen.
Wenn bei Ihnen eine Rückkehr ansteht oder eine gescheitert ist, sehen wir uns im Erstgespräch an, woran es liegt. Es kostet Sie wenig Zeit und verpflichtet zu nichts. Rückkehr gelingt dort leichter, wo psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ohnehin ein Thema ist.