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EU-KAMPAGNE 2026–28: PSYCHISCHE GESUNDHEIT AM ARBEITSPLATZ

Was die europäische Kampagne für österreichische Betriebe bedeutet

 

Stand: 29. Oktober 2026

 

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat im Oktober 2026 ihre neue dreijährige Kampagne gestartet. Sie läuft unter „Gesunde Arbeitsplätze 2026–28" und stellt psychische Gesundheit bei der Arbeit in den Mittelpunkt. Der europäische Auftakt fand in Wien statt.

 

Für österreichische Betriebe ist das weniger neu, als es klingt — und trotzdem relevant.

 

WAS DIE KAMPAGNE NICHT ÄNDERT

 

Sie schafft kein neues Recht. Die Pflicht, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu beurteilen, zu dokumentieren und Maßnahmen zu setzen, besteht in Österreich seit 2013 über das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Wer diese Evaluierung bisher nicht ernst genommen hat, hat kein Kampagnenproblem, sondern ein Rechtsproblem.

 

WAS SIE SEHR WOHL ÄNDERT

 

Drei Dinge. Erstens Material: Die Kampagne stellt über drei Jahre Werkzeuge, Praxisbeispiele und Leitfäden bereit, kostenlos und in deutscher Sprache. Zweitens Vergleichbarkeit: Es wird leichter zu begründen, warum ein Betrieb etwas tut — und schwerer zu erklären, warum er nichts tut. Drittens Aufmerksamkeit: Was drei Jahre lang europaweit Thema ist, lässt sich im eigenen Haus schwerer übergehen.

 

DIE FÜNF SCHWERPUNKTE

 

Beurteilung und Management psychosozialer Risiken.

 

Belästigung, sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz.

 

Das Zusammenspiel körperlicher Risiken und psychischer Gesundheit.

 

Psychosoziale Risiken im Gesundheits- und Sozialbereich.

 

Unterstützung psychischer Gesundheit bei der Arbeit.

 

WO ICH ANSETZE

 

Mein Schwerpunkt liegt dort, wo die meisten Prozesse stehen bleiben: nach der Evaluierung. Aus Ergebnissen werden Maßnahmen, die Führungskräfte tatsächlich anwenden — und deren Wirkung nach vereinbarter Zeit überprüft wird. Dazu kommen die beiden Felder, in denen ich ohnehin arbeite: der Gesundheits- und Sozialbereich, und die Begleitung einzelner Menschen unter hoher beruflicher Belastung, vertraulich und außerhalb der betrieblichen Hierarchie.

 

Den Gesamtüberblick dazu finden Sie unter psychische Gesundheit am Arbeitsplatz.

 

WAS SIE JETZT TUN KÖNNEN

 

Wenn in Ihrem Betrieb eine Evaluierung vorliegt, mit der seither wenig passiert ist, ist das der naheliegende Ansatzpunkt. Wenn keine vorliegt, ist es der erste. In beiden Fällen klären wir im Erstgespräch, was bei Ihnen als Nächstes sinnvoll ist. Es kostet Sie wenig Zeit und verpflichtet zu nichts.

 

Hinweis: Diese Seite ist ein eigener fachlicher Beitrag zum Thema der Kampagne. Sie ist keine Veröffentlichung der EU-OSHA, und aus ihr ergibt sich keine Billigung meiner Leistungen durch die Agentur.

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