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FÖRDERUNGEN FÜR BETRIEBLICHE GESUNDHEIT

 

Was es 2026 wirklich gibt — und was nicht mehr. Stand: 29. September 2026

 

Die häufigste Frage im Erstgespräch lautet nicht „Was kostet das?", sondern „Was bleibt am Ende bei mir hängen?". Deshalb hier ein nüchterner Überblick, was Betriebe in Österreich derzeit an Unterstützung bekommen — und wo die Erwartung an der Wirklichkeit vorbeigeht.

 

Die kurze Antwort vorweg: Das Angebot besteht überwiegend aus kostenloser Beratung, nicht aus Geld. Wer auf einen Zuschuss für ein Gesundheitsprojekt hofft, wird seit heuer in den meisten Fällen enttäuscht. Wer Beratung in Anspruch nimmt, bekommt dagegen mehr, als die meisten wissen.

 

1. KOSTENLOSE BERATUNG — DAS EIGENTLICHE ANGEBOT

 

AUVA

 

Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten je Standort (und höchstens 250 insgesamt) erhalten über AUVA sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung kostenlos: Begehungen vor Ort, Ermittlung von Gefährdungen, konkrete Verbesserungsvorschläge und einen schriftlichen Betreuungsbericht.

 

Das Thema psychische Belastung ist auch für die arbeitspsychologische Beratung der AUVA relevant. Sie unterstützt bei der Evaluierung psychischer Belastungen, bei Betreuungskonzepten nach kritischen Ereignissen und mit dem Programm AUVAfit. Anlaufstelle ist die Präventionshotline unter +43 5 93 93-33033.

 

fit2work

 

Die fit2work Betriebsberatung ist für Betriebe jeder Größe kostenfrei, ausdrücklich auch für Kleinst- und Kleinbetriebe. Sie deckt zwei Bereiche ab: die Eingliederungsberatung, wenn es darum geht, Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder nach längerem Ausfall wiederherzustellen, und die BGM-Orientierung, also eine Standortbestimmung, wo im Betrieb anzusetzen wäre. Träger ist das Sozialministeriumservice.

 

Österreichische Gesundheitskasse

 

Die ÖGK bietet ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch zur betrieblichen Gesundheitsförderung an, begleitet Betriebe auf dem Weg zum BGF-Gütesiegel und hat regionale Ansprechpartner in allen neun Bundesländern. Kontakt: bgf@oegk.at

 

AMS

 

Die Impulsberatung für Betriebe wird zu 100 Prozent vom AMS getragen. Sie ist thematisch auf Personal- und Organisationsentwicklung ausgerichtet — Mitarbeiterbindung, alter(n)sgerechtes Arbeiten, Qualifizierung. Gesundheit ist kein eigenes Beratungsthema, die Schnittmengen sind aber erheblich. Zuständig ist die Betriebsbetreuung der regionalen AMS-Geschäftsstelle.

 

2. PROJEKTFÖRDERUNG — HIER HAT SICH 2026 ETWAS GRUNDLEGENDES GEÄNDERT

 

Der Fonds Gesundes Österreich war jahrelang die Adresse, wenn ein einzelner Betrieb Geld für die Einführung von BGF wollte. Das ist vorbei: Seit 2026 fördert der FGÖ keine Einzelbetriebsförderung zur Einführung der betrieblichen Gesundheitsförderung mehr.

 

Was es stattdessen gibt, ist der Pilot-Call „BGF regional: Kleine Betriebe — große Wirkung" für 2026/27. Er richtet sich an Betriebe unter 50 Mitarbeitenden, die sich in Clustern oder Regionen zusammenschließen — nicht an einzelne Unternehmen.

 

Zu beachten: Die für 2026 verfügbaren Fördermittel des FGÖ sind nach eigenen Angaben nahezu ausgeschöpft. Praxisorientierte Projekte und BGF-Programme sind vorübergehend geschlossen; offen bleiben Fort- und Weiterbildungsprogramme sowie der genannte BGF-Call.

 

3. REGIONALE ANGEBOTE

 

Je nach Bundesland kommen eigene Programme dazu. In Wien führt die Wiener Gesundheitsförderung (WiG) das Programm „Gesunder Betrieb". Die Wirtschaftsagentur Wien und der waff fördern Unternehmensprojekte und Qualifizierung, wobei Gesundheit dort kein eigener Fördertitel ist, sondern Teil größerer Vorhaben sein kann.

 

Ein Blick in die Förderdatenbank der Wirtschaftskammer unter wko.at/foerderungen lohnt sich, weil dort Bundes- und Landesförderungen gemeinsam durchsuchbar sind.

 

WAS DAS FÜR IHREN BETRIEB BEDEUTET

 

Die gesetzliche Pflicht ist keine Förderung. Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist seit 2013 verpflichtend und muss ohnehin durchgeführt werden. Dass die AUVA dabei kostenlos berät, ist eine Erleichterung — kein Zuschuss.

 

Beratung ersetzt keine Umsetzung. AUVA, fit2work und ÖGK liefern Standortbestimmung, Einschätzung und Empfehlungen. Was daraus im Betrieb tatsächlich passiert — wer welche Maßnahme umsetzt, wie Führungskräfte darauf vorbereitet werden, wie die Wirkung überprüft wird — bleibt Sache des Unternehmens. Genau an dieser Stelle versandet der Großteil der Prozesse.

 

Der frühe Griff zur Förderdatenbank ist selten der richtige erste Schritt. Sinnvoller ist, zuerst zu klären, was im Betrieb eigentlich das Problem ist. Danach lässt sich beurteilen, welches der kostenlosen Angebote passt, ob eine Kooperation mit Nachbarbetrieben für den FGÖ-Call in Frage kommt, und was Sie selbst tragen müssen.

 

Hinweis zum Stand: Dieser Überblick gibt den Stand vom 29. September 2026 wieder. Förderprogramme ändern sich, Budgets sind kontingentiert, Fristen laufen ab. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor einer Antragstellung bei der jeweiligen Stelle nach.

 

Wo bei Ihnen anzusetzen ist und welche dieser Angebote für Ihren Betrieb in Frage kommen, klären wir im Erstgespräch. Es kostet Sie wenig Zeit und verpflichtet zu nichts.

 

 

 

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